cool girl über die Maskenpflicht in den Schulen - Demo Berlin 29.8.2020
Baden-Württemberg (Schulstart am 14. September)
In Baden-Württemberg soll auf dem Schulgelände und in Gebäuden der weiterführenden Schulen eine Maske getragen werden, nicht aber im Unterricht.

Maskenpflicht in den Schulen

Bayern (Schulstart am 08. September)
In Bayern gilt eine Maskenpflicht an allen Schulen. Der Mund-Nasen-Schutz soll bis zum Platz im Klassenzimmer getragen werden. Je nach Entwicklung der Corona-Pandemie sei regional auch eine Maskenpflicht während des Unterrichts möglich, sagte Kultusminister Michael Piazolo.

Berlin (Schulstart am 10. August)
Im Schulgebäude gilt auf Fluren, in Aufenthalts- und Gemeinschaftsräumen und der Toilette Maskenpflicht. In Unterrichtsräumen, auf dem Pausenhof oder im Hort dürfen Schüler die Maske ablegen.

Brandenburg (Schulstart am 10. August)
Auch in Brandenburg gilt eine Maskenpflicht in Schulen und Horten. Die Pflicht gilt nicht für Klassenräume und Pausenhöfe.

Bremen (Schulstart am 27. August)
In Bremen besteht keine Maskenpflicht an Schulen. Die jeweilige Schule legt fest, wo eine Maske zu tragen ist.

Hamburg (Schulstart am 06. August)
Der Mund-Nasen-Schutz muss in der Hansestadt mit Betreten des Schulgeländes getragen werden. Eine Maskenpflicht im Unterricht gibt es nicht, sie wird aber seitens der Regierung erwogen. Ausgenommen von den Regelungen sind Grundschüler.

Hessen (Schulstart am 17. August)
In Hessen gilt keine Maskenpflicht. Die Schulleitung kann für die Zeiten außerhalb des Präsenzunterrichts das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung anordnen.

Mecklenburg-Vorpommern (Schulstart am 03. August)
In Mecklenburg-Vorpommern müssen Schüler und Lehrer auf dem Schulgelände einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Die Maskenpflicht gilt demnach ab Klasse fünf. In Klassenräumen gilt keine Maskenpflicht. Die Landesregierung rät, auch auf dem Weg zur Schule eine Maske zu tragen.

Niedersachsen (Schulstart am 27. August)
Maskenpflicht gilt in Gängen und auf dem Schulhof, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Im Unterricht müssen Schüler keine Maske tragen.

Nordrhein-Westfalen (Schulstart am 12. August)
In allen weiterführenden und berufsbildenden Schulen muss auch im Unterricht eine Maske getragen werden – das gilt zunächst bis zum 31. August. Soweit Lehrkräfte den empfohlenen Mindestabstand von 1,5 Metern nicht sicherstellen können, gilt die Pflicht zur Mund-Nasen-Bedeckung auch für sie. An Grundschulen müssen die Jahrgänge 1 bis 4 im Schulgebäude und auf dem Gelände einen Mund-Nasen-Schutz tragen – nicht aber, wenn die Schüler auf ihren festen Plätzen im Unterricht sitzen.

Rheinland-Pfalz (Schulstart am 17. August)
Ein Mund-Nasen-Schutz muss nur in Gängen getragen werden. In der Mensa können Schüler die Masken am Essensplatz ablegen.

Saarland (Schulstart am 17. August)
Im Saarland besteht keine Maskenpflicht an Schulen.

Sachsen (Schulstart am 31. August)
Sachsen verzichtet im neuen Schuljahr auf eine umfassende Maskenpflicht in Kitas und Schulen. Im Freistaat hat die Landesregierung es den Schulen überlassen, festzulegen, wann und wo eine Maske zu tragen ist. Dafür gibt es einen Vier-Stufen-Plan.

Sachsen-Anhalt (Schulstart am 27. August)
Mit dem Schulstart gilt für Schüler und Lehrer eine zweitägige Maskenpflicht auf dem Schulgelände und im Schulgebäude, jedoch nicht im Unterricht. Nach den zwei ersten Schultagen mit Maskenpflicht können die Schulleitungen festlegen, ob und wie weiterhin ein Mund-Nasen-Schutz auf dem Schulgelände getragen werden muss.

Schleswig-Holstein (Schulstart am 10. August)
In Schleswig-Holstein gilt keine Maskenpflicht. Die Landesregierung empfiehlt aber, auf dem Weg zur Schule, in den Gängen sowie in den Pausen eine Maske zu tragen. Schülern ab der 7. Klasse wird empfohlen, die Maske auch im Unterricht zu tragen.

Thüringen (Schulstart am 31. August)
Thüringen will vorerst keine Maskenpflicht im Unterricht vorschreiben. Überall dort, wo notwendige Abstände zwischen den Schülerinnen und Schülern nicht eingehalten werden könnten, solle das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung aber zur Pflicht werden, sagte Bildungsminister Helmut Holter. Das könne zum Beispiel für Gänge im Schulhaus gelten.


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